Ich habe im Mietvertrag unterschrieben, dass ich die Maschine für 30 Tage miete. Ich bin aber nun schneller mit der Arbeit fertig. Muss ich nun für 30 Werktage Miete bezahlen?

Sie bezahlen die Miete nur für die Werktage beginnend mit dem Tag der Übergabe und endend mit dem Tag der Rückgabemeldung. Sind Sie bereits nach 20 Werktagen fertig, und haben Sie die Maschine gereinigt und eine Rückgabemeldung gemacht. Dann werden nur die 20 Werktage verrechnet.

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